Erste vorsichtige Schritte sind nach der neuen Verordnung für die Stadt Mönchengladbach seit dem 21.05.2021 wieder möglich.
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés, Kantinen, Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen darf nur im Außenbereich und mit bestätigtem negativen Bürgertest (oder vollständigem Impfschutz bzw. Genesenennachweis) für Gäste und Bedienung durchgeführt werden. Hierbei ist zu beachten: