In Mönchengladbach wurde nach Angabe der Stadt am Samstag, 05.06, den 5. Werktag in Folge die Wocheninzidenz von 50 unterschritten. Deshalb können ab Montag, 07.06 neue Regelungen in Kraft treten.
Die Stadt Mönchengldbach stellt diese Regelungen für die Bereiche Gastronomie, Hotels, Kultur, Freizeit, Sport, Handel, Dienstleistungen usw. auf ihrer Informationsseite vor: https://notfallmg.de/
Für unsere Gäste entfällt im Bereich der Außengastronomie z.B. die Testpflicht.
Der Betrieb in geschlossenen Räumen ist unter Test-, Sitz-/Stehplatz- und Maskenpflicht mit Ausnahme des Sitzplatzes, unter Wahrung der Mindestabstände und Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit zulässig.