Bei Hecken zu den Ruhebereichen dürfen eine Höhe von 1,80 m / Breite 0,40 m und bei Hecken im Einsichtsbereich eine Höhe von 1,00 m / Breite 0,40 m nicht überschritten werden. Der Radikalschnitt ist vom 01. März bis 30 September jedes Jahr verboten. Daher wird es jetzt Zeit wer noch muss. Nestbau war im letzten Jahr schon Ende Februar zu beobachten. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind weiterhin möglich, wenn keine brütenden Vögel gestört werden.